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Trittsicherheit prüfen und nachträglich erzielen

Für ein gefahrloses Begehen von Bodenbelägen ist die Rutsch- und Trittsicherheit von ausschlaggebender Bedeutung. Insbesondere Bodenbeläge in öffentlichen Gebäuden sollten daher in regelmäßigen Abständen auf die vorgeschriebene Trittsicherheit geprüft werden, um Unfälle zu vermeiden. Aber auch im privaten Bereich stellt sich oft die Frage, welche Rutschfestigkeit besitzen Natursteine wie Marmor, Granit und Co., denn bekanntermaßen passieren gerade in den eigenen vier Wänden die meisten Unfälle.

Welche Anforderungen an den Fliesen- oder Plattenbelag gelten, hängt sowohl von der Art der Begehung (mit Schuhwerk oder Barfuß) als auch von der Nutzung des Raumes ab (reine Laufzone in Geschäften, Bodenbeläge in Industriebetrieben mit Öl- und Fettanfall, Außen oder Innen).

Unterschiedliche Rutschfestigkeitsklassen

Für öffentlich genutzte Räume, Bürogebäude, Schwimmbäder und Saunen gibt es Richtwerte für rutschhemmende Bodenbeläge. Die Prüfung der Oberflächen erfolgt bei geneigten Ebenen und wird nach DIN 51130 in fünf Rutschfestigkeitsklassen eingeteilt: R9 bis R13, wobei R9 die geringste und R13 die höchste Rutschhemmung aufweist. So müssen Eingangsbereiche innen die Klasse R9 aufweisen, Eingangsbereiche im Außenbereich und Treppen sollten die Klasse R11 besitzen. Für Umkleideräume und Nassbereiche ist die Rutschklasse R10 vorgeschrieben.

Gut zu wissen: Für Fliesen, die als Bodenbeläge in Schwimmbädern und anderen sogenannten nassbelasteten Bereichen eingesetzt werden, erfolgt die Prüfung der Rutschsicherheit gemäß DIN 51097 Prüfung von Bodenbelägen; Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft; Nassbelastete Barfußbereiche; Begehungsverfahren; Schiefe Ebene. Diese Prüfung erfolgt ebenfalls auf der schiefen Ebene, allerdings nicht mit Schuhwerk, sondern dem Einsatzzweck entsprechend, barfuß. Die Einteilung erfolgt in die folgenden Bewertungsgruppen:

  • A - geringe Anforderungen, z.B. für weitestgehend trockene Gänge in den Umkleiden
  • B - mittlere Anforderungen, z.B. Beckenumgänge und
  • C - hohe Anforderungen, z.B. Durchschreitebecken.

Mit unserem spezialisierten Messwerkzeug (Gleitreibungsmessgerät GMG 200 nach DIN 51131) sind wir in der Lage, den Gleitreibungs-Koeffizienten von Bodenbelägen gemäß DIN 51131, DIN EN 13893 und DIN CEN/TS 16165 zu bestimmen. Das GMG ist zur Zeit das einzige normgerechte Gleitmessgerät.

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Trittsicherheit im privaten Wohnbereich

Für den privaten Wohnbereich gelten keine Vorgaben in Sachen Rutschhemmung. Dennoch ist hier Vorsicht geboten. Feinbearbeitete Natursteinoberflächen, wie sie häufig im privaten Innenbereich zum Einsatz kommen, können in Kombination mit Flüssigkeiten ganz besonders glatt werden, so dass erhöhte Unfallgefahr besteht. Wir beraten Sie zu diesem Thema gerne und wählen mit Ihnen gemeinsam die passenden Natursteinoberflächenbearbeitung für Sie aus.

Oberflächenbearbeitung macht Rutschfestigkeit

Die Oberflächenbearbeitung des jeweiligen Natursteins wirkt sich unmittelbar auf die Rutschfestigkeit der Fliesen aus. Natursteinoberflächen die geschliffen, geflammt oder gebürstet sind, weisen bereits im Auslieferungszustand einen hohen Grad an Rutschfestigkeit auf.

Wird die vorgeschriebene Rutschfestigkeit nicht erreicht, ist eine nachträgliche Oberfächenbearbeitung in jedem Fall ratsam. Insbesondere bei hochglänzenden polierten Oberflächen werden die Anforderungen an die Rutschhemmung häufig nicht berücksichtigt. Kein Wunder, dass bei den Unfallstatistiken der gewerblichen Berufsgenossenschaften die Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle seit Jahren an der Spitze des Unfallgeschehens liegen.

Mit unserem speziellen Messverfahren muss nicht erst ein Unfall passieren! Unsere Experten sagen Ihnen innerhalb von Minuten ob die Oberfläche die vorgegebene Rutschfestigkeitsstufe erfüllt. Gerne erstellen wir Ihnen auch ein entsprechendes Messprotokoll.

Rutschfestigkeit nachträglich erzielen

Um die vorgegebene Rutschfestigkeitsstufe nachträglich zu erzielen, können wir unterschiedliche Verfahren zur Anwendung bringen, die je nach vorliegendem Material zum Einsatz kommen können. Nachfolgend erfahren Sie mehr zu den einzelnen Verfahren.

Polierte Oberflächen hingegen erfüllen in keinem Fall die Anforderungen der niedrigsten Bewertungsgruppe R9. Es besteht jedoch die Möglichkeit, durch chemotechnische Oberflächenbearbeitungen (kristallisieren oder Antislip-Behandlung) die polierten Oberflächen ebenfalls nachträglich rutschsicher zu gestalten.

Anti-Rutsch-Chemie

Mit Hilfe spezieller chemischer Mittel wird eine chemische Reaktion auf der Oberfläche erzeugt. Das jeweilige Wirkpräparat reagiert mit den im Bodenbelag vorhandenen Mineralien und löst diese teilweise heraus. Dadurch wird der Stein aufgeraut. Die entstehenden mikroskopisch kleinen Vertiefungen in der Oberfläche erhöhen den Gleitwiderstand und verbessern so die rutschhemmenden Eigenschaften.

Mechanische Rutschhemmung

Bei der mechanischen Rutschhemmung handelt es sich um eine Behandlungsmethode, die sowohl vor der Verlegung, als auch nach der der Verlegung angewandt werden kann. Im Unterschied zur chemischen Behandlung ist das Ergebnis nicht auf die Rutschsicherheitsklasse R9 beschränkt. Mechanische Formen der Oberflächenbearbeitung wie das Flammen und Stocken eignen sich gut für Natursteine, allerdings nicht für keramische Fliesen. Was hier bleibt, ist das Sand- und Korundstrahlen.

Die Sandstrahltechnik ist mittlerweile so weit fortgeschritten, dass die Oberfläche derart aufgeraut werden kann, dass einerseits eine Rutschfestigkeit entsteht, andererseits der Boden auch eben bleibt.

Kristallisieren

Die Kristallisation von Naturstein ist ein chemisches Verfahren bei dem Kalk in Kristalline umgewandelt wird. Die Oberflächenschicht wird so verdichtet. Dadurch, dass nicht jeder Naturstein Kalk enthält kann dieses Verfahren allerdings nicht auf jeder Oberfläche angewendet werden. 

 

Sie haben Fragen zum Thema Trittsicherheit? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir helfen Ihnen gerne weiter. 

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